Du verdienst mehr
Die SAB.Ruhr ist ein Dienstleister, der für faire Bezahlung seiner Beschäftigten steht. Bei uns ist das Gehalt keine Verhandlungssache. Durch die Anlehnung an den Tarif des Öffentlichen Dienstes wissen unsere Beschäftigten, wie viel ihnen zusteht: heute, morgen oder auch in zwei Jahren.
Bedenke bitte, dass die SAB.Ruhr dem Tarif des öffentlichen Dienstes nicht beigetreten ist, sondern nur seine Entlohnungssystematik übernommen hat!
DAS IST DIE SAB.RUHR
Die SAB.Ruhr ist ein Fachdienst für Teilhabemanagement. Wir begleiten Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Überwindung von alltäglichen Barrieren und sind ein Partner, der sich für eine inklusive Schullandschaft einsetzt.
Wir legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander, Wissen & Qualität unserer Assistenzdienste und bieten unseren Beschäftigten eine faire Bezahlung nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVÖD-SuE). Wir schaffen damit sichere Perspektiven und ermöglichen Räume für langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
Werde auch Du Teil des Teams! Bereits ca. 450 Schulbegleiter:innen teilen diese Vision und geben jeden Tag ihr Bestes, um Kindern und Jugendlichen den gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen.
TVöD-SuE: Ein Überblick
Zum öffentlichen Dienst zählen alle Institutionen des Bunds, der Länder und der Kommunen. Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten unter anderem bei der Stadtverwaltung, beim Finanzamt oder als Erziehende im Kindergarten. Die genaue Bezeichnung des Tarifs, nach dem unsere Beschäftigten in der Schulbegleitung entlohnt werden, heißt:
Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist sehr unterschiedlich, je nach Stufe und Kommune. Aber auch im Beschäftigungsbereich bestehen große Unterschiede. Für jede Berufs- und Beschäftigungsgruppe gibt es im öffentlichen Dienst unterschiedliche Versionen des Tarifvertrages TVöD.
Ein Vorteil der Entlohnung nach dem Tarif ist eine gewisse Vorhersehbarkeit, da man ja schon das Gehalt genau nachsehen kann.
Entgeltstufen
Grundsätzlich teilen sich die TVöD-Tabellen immer in sechs Stufen auf. Stufe 1 ist die Neueinstellung, Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach 3 Jahren, Stufe 4 nach 6 Jahren, Stufe 5 nach 10 Jahren und Stufe 6 nach 15 Jahren. Von Stufe zu Stufe steigt das Gehalt. Dabei steigt das Gehalt in den ersten Jahren der Beschäftigung am schnellsten.
Berufserfahrung zahlt sich aus! Starte durch mit einem höheren Gehalt:
Bei mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Schulbegleitung bieten wir dir den Vorteil, sofort in die Entgeltstufe 2 einzusteigen. Dein Stundenlohn liegt demnach bei 17,50 EUR inkl. Zulagen und zzgl. Zuschläge.
Schulbegleitung: Verdienst
Jeder beginnt in der Neueinstellung in der Entgeltgruppe S2, Stufe 1 (dies ist unabhängig von der Qualifikation). Im Rahmen einer Springer-Tätigkeit (ständige Vertretungskraft) fängst du direkt in der Entgeldgruppe S3 an. Legt man die ab dem 01.03.2024 gültigen Entgelttabellen zugrunde, liegt der Stundenlohn für klassische Schulbegleitung bei
- 16,04 EUR im ersten Jahr,
- 16,74 EUR im zweiten Jahr,
- 17,26 EUR im vierten Jahr bzw.
- 17,82 EUR im siebten Jahr der Beschäftigung.
Die Lohnentwicklung für eine Springer-Tätigkeit sieht wie folgt aus:
- 17,25 EUR im ersten Jahr,
- 18,40 EUR im zweiten Jahr,
- 19,47 EUR im vierten Jahr bzw.
- 20,45 EUR im siebten Jahr der Beschäftigung.
Zusätzlich zum Grundstundenlohn erhältst du eine Zulage von 0,76 EUR pro Stunde und verschiedene Zuschläge.
Dein Monatsverdienst errechnet sich aus deiner vertraglichen Arbeitszeit, die wiederum von der Schulform und dem Unterstützungsbedarf deines Schützlings abhängt.
Bedenke bitte, dass der Tarifvertrag zeitlich begrenzt ist und in regelmäßigen Zeitabständen in aller Regel um 3-5% erhöht wird. Damit erhöht sich auch dein Stundenlohn dementsprechend.